Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen bilden den produktunabhängigen Vertragsrahmen für Software und ergänzende Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Welche Leistungen, Nutzungsrechte und Vergütungsmodelle vereinbart werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Dokumentaufbau: Teil A enthält die AGB. Teil B enthält getrennte Verbraucherinformationen zum Widerruf und das Musterformular.
Teil A Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner ist die 1More UG (haftungsbeschränkt), Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, eingetragen beim Amtsgericht Cottbus unter HRB 19684 CB, Telefon +49 30 991910724, E-Mail mail@1more.tech, nachfolgend „1More“ oder „wir“.
1.2 Diese AGB gelten für Verträge über Software zur lokalen Installation, Software as a Service, Individualentwicklungen sowie ergänzende Pflege-, Support-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen. Regelungen über KI-Funktionen und Hardware gelten nur, wenn solche Leistungen vereinbart sind. Aus der Erwähnung einer Leistungsart folgt kein Anspruch auf deren Bereitstellung.
1.3 Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu Zwecken handeln, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer sind Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Die Bezeichnung eines Tarifs oder eine Registrierung als Geschäftskunde allein ändert den gesetzlichen Status nicht.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2 Leistungstypen und Vertragsunterlagen
2.1 Software zur lokalen Installation wird zum Download oder auf einem Datenträger bereitgestellt und auf Endgeräten oder einer vom Kunden verantworteten Infrastruktur betrieben. SaaS bezeichnet Software, die wir oder von uns beauftragte Dienstleister betreiben und über das Internet zur Nutzung bereitstellen. Eine Installation ergänzender Programme ändert den Charakter der vereinbarten SaaS-Leistung nicht.
2.2 Individualentwicklung ist die kundenspezifische Erstellung oder Anpassung von Software. Soweit ein bestimmter Erfolg, etwa ein funktionsfähiges Werk nach vereinbarter Spezifikation, geschuldet ist, gelten die Regelungen über Werkleistungen. Bei Beratung, Schulung oder Unterstützung ohne vereinbarten Erfolg schulden wir die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit. Maßgeblich ist der tatsächliche Vertragsinhalt.
2.3 Bereitstellungsform, Zahlungsmodell und Dauer des Nutzungsrechts werden getrennt vereinbart. Möglich sind insbesondere ein Abonnement mit wiederkehrender Vergütung, eine Einmalzahlung für eine zeitlich befristete Lizenz sowie eine Einmalzahlung für ein dauerhaftes Nutzungsrecht. Eine Einmalzahlung begründet nicht allein ein dauerhaftes Nutzungsrecht. Ein unbefristeter SaaS-Vertrag ist keine dauerhaft überlassene lokale Softwarelizenz. Kein Produkt wird durch diese AGB einem bestimmten Modell zugeordnet.
2.4 Im Konfliktfall gilt folgende Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen; die bei Vertragsschluss einbezogenen besonderen Vereinbarungen und Leistungsscheine einschließlich einer vereinbarten Service-Level-Vereinbarung und der Besonderen Lizenzbedingungen für lokal installierte Software; die bei Vertragsschluss maßgebliche Leistungsbeschreibung und Bestellübersicht; diese AGB. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geht für seinen datenschutzrechtlichen Regelungsgegenstand vor. Eine spätere Bestätigung ändert eine bereits getroffene Vereinbarung nicht einseitig. Der Vorrang individueller Abreden nach § 305b BGB gilt unabhängig von ihrer Form.
2.5 Leistungsbeschreibung und Bestellübersicht bestimmen insbesondere Funktionen, Nutzungsumfang, Nutzer- oder Gerätezahl, Systemvoraussetzungen, Kompatibilität, Interoperabilität, technische Schutzmaßnahmen, Bereitstellungsbeginn, Lizenzdauer, Laufzeit, Vergütung und gegebenenfalls Zusatzleistungen. Abweichungen von objektiven Anforderungen an digitale Verbraucherprodukte oder Waren mit digitalen Elementen bedürfen der gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Information und ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung; die Rangfolge ersetzt diese nicht.
3 Vertragsschluss und Onlinebestellung
3.1 Produktdarstellungen sind Aufforderungen zur Bestellung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Vor Abgabe einer Onlinebestellung kann der Kunde seine Angaben anhand der angezeigten Bestellübersicht prüfen und mit den angebotenen Eingabemöglichkeiten korrigieren. Die Onlinebestellung erfolgt in folgenden Schritten: Auswahl von Produkt, Tarif und Anzahl der Lizenzen im Kundenportal; Anmeldung im Kundenkonto und Angabe der Rechnungsdaten; Zustimmung zu diesen AGB und den jeweils einbezogenen besonderen Vereinbarungen sowie, soweit vorgesehen, zum vorzeitigen Beginn der Bereitstellung digitaler Inhalte; Weiterleitung auf die Zahlungsseite unseres Zahlungsdienstleisters mit der Bestellübersicht (Produkt, Anzahl der Lizenzen, Gesamtpreis); Prüfung der Bestellübersicht, Wahl des Zahlungsmittels und Abgabe der Bestellung über die Zahlungsschaltfläche der Zahlungsseite (zum Beispiel „Bezahlen“). Eingabefehler können bis zur Abgabe der Bestellung über die angezeigten Bearbeitungsfunktionen oder durch Zurückgehen im Bestellprozess berichtigt werden.
3.2 Mit Betätigung der Zahlungsschaltfläche auf der Zahlungsseite (zum Beispiel „Bezahlen“), der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Schaltflächen im Kundenportal, die zur Zahlungsseite führen, geben noch kein Angebot ab. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich die Annahme erklärt. Wir nehmen das Angebot innerhalb von fünf Kalendertagen durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung oder Lieferung an. Erfolgt keine Annahme innerhalb dieser Frist, ist der Kunde nicht mehr gebunden; bereits vereinnahmte Beträge erstatten wir unverzüglich.
3.3 Bei individuellen Angeboten richtet sich die Annahme nach deren Inhalt und Bindungsfrist. Der Beginn einer ausdrücklich bestellten Leistung kann eine Annahme darstellen. Ohne Einigung über die wesentlichen Vertragsbedingungen kommt kein Vertrag zustande.
3.4 Vertragsschluss, Zahlungsfälligkeit und Leistungsfreischaltung sind voneinander zu unterscheiden. Ist Vorauszahlung vereinbart, dürfen wir die Leistung bis zur Zahlung zurückhalten. Eine fehlgeschlagene Zahlung oder ein später fehlgeschlagener Einzug beendet einen bereits geschlossenen Vertrag nicht automatisch.
3.5 Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird. Wir übermitteln die Vertragsbestätigung einschließlich der vereinbarten Bedingungen und der erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail. Die AGB können vor Vertragsschluss gespeichert werden. Ein dauerhafter Abruf des Vertragstextes in einem Kundenkonto wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich angeboten wird. Für Verbraucher erfolgt die Vertragsbestätigung innerhalb der gesetzlichen Frist, spätestens bei Lieferung beziehungsweise vor Beginn der Dienstleistung.
4 Bereitstellung und Mitwirkung
4.1 Wir erbringen die vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Fehlt eine Terminvereinbarung, gelten die gesetzlichen Leistungsfristen. Für digitale Verbraucherprodukte gilt insbesondere die Pflicht zur unverzüglichen Bereitstellung nach Vertragsschluss, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist.
4.2 Der Kunde stellt die ihm vor Vertragsschluss mitgeteilten technischen Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich bereit. Bei Projektleistungen erbringt er rechtzeitig die konkret vereinbarten Mitwirkungen, insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen, rechtmäßig nutzbarer Inhalte und Zugänge. Wir weisen auf erkennbare Mitwirkungshindernisse hin. Termine verschieben sich nur um die nachweislich verursachte Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz.
4.3 Der Kunde schützt seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff und informiert uns unverzüglich über erkannten Missbrauch. Vereinbarte Nutzergrenzen sind einzuhalten. Der Kunde haftet für das Verhalten weiterer Nutzer nur nach den gesetzlichen Zurechnungsregeln; eine verschuldensunabhängige Einstandspflicht wird nicht begründet.
4.4 Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Einsatz zur unmittelbaren Steuerung sicherheitskritischer Vorgänge setzt voraus, dass diese Verwendung ausdrücklich vereinbart ist. Soweit ein solcher Einsatz vereinbart oder von uns als geeignet beworben wird, wird die geschuldete Eignung durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Unternehmer, die die Leistungen für zeit- oder geschäftskritische Abläufe einsetzen, insbesondere zur Steuerung von Veranstaltungen, halten eine dem Risiko angemessene Rückfallebene vor, etwa eine manuelle Ablaufsteuerung, ein Ersatzsystem oder eine lokale Sicherung der benötigten Daten. Unsere Leistungspflichten bleiben davon unberührt; eine Verletzung dieser Obliegenheit wird nach § 254 BGB berücksichtigt.
4.5 Wir dürfen geeignete Unterauftragnehmer einsetzen und bleiben für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unterauftragsverhältnisse bleiben unberührt.
4.6 Soweit wir durch Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs an der Leistung gehindert sind, die wir auch mit der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe bei Dritten oder großflächige Störungen öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Hinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Störungen bei Unterauftragnehmern und Vorlieferanten gelten nur dann als solche Ereignisse, wenn sie selbst auf einem solchen Ereignis beruhen und kein zumutbarer Ersatz verfügbar ist. Wir informieren den Kunden unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer. Für Zeiträume, in denen wir nicht leisten, entfällt die Vergütung; bereits gezahlte Entgelte erstatten wir anteilig. Dauert die Hinderung länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag oder Vertragsteil ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
5 SaaS Betrieb und Verfügbarkeit
5.1 Wir stellen SaaS während des vereinbarten Bereitstellungszeitraums vertragsgemäß zur Verfügung. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie vereinbart ist. Auch ohne eine solche Vereinbarung bestehen die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zur Funktionsfähigkeit, Kontinuität und Sicherheit.
5.2 Erforderliche Wartungsarbeiten führen wir unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen durch. Planbare erhebliche Einschränkungen kündigen wir mit angemessenem Vorlauf an. Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen informieren wir so früh wie möglich. Wartungen sind nicht pauschal von der Bewertung einer Leistungsstörung oder einer vereinbarten Verfügbarkeit ausgenommen; maßgeblich sind die wirksam vereinbarten Messregeln und die gesetzlichen Rechte.
5.3 Von uns geschuldete Betriebs- und Sicherungsmaßnahmen erfassen unsere Infrastruktur. Der Kunde verantwortet seine Endgeräte und seinen Internetzugang. Störungen fremder Netze schließen unsere Verantwortung nur aus, soweit sie unserem Verantwortungsbereich nicht zuzurechnen sind. Die Datensicherung und der Export richten sich ergänzend nach Ziffer 12.
5.4 Gegenüber Unternehmern ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung nach Ziffer 11 und die übrigen Mängelrechte bleiben unberührt.
6 Updates und Änderungen
6.1 Wir stellen Aktualisierungen bereit, soweit sie zur Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich sind, einschließlich notwendiger Sicherheitsaktualisierungen, und informieren über deren Verfügbarkeit. Bei digitalen Verbraucherprodukten umfasst dies bei dauerhafter Bereitstellung den Bereitstellungszeitraum, in anderen Fällen den Zeitraum, den der Verbraucher nach Art und Zweck des Produkts sowie den Umständen und der Art des Vertrags erwarten kann. „Dauerhafte Bereitstellung“ bezeichnet hier die fortlaufende Bereitstellung über einen Zeitraum und ist nicht gleichbedeutend mit einer unbefristeten lokalen Lizenz.
6.2 Eine dauerhaft gültige Lizenz vermittelt für sich genommen keinen Anspruch auf sämtliche künftigen Hauptversionen, neue Funktionen, individuellen Support oder unbegrenzte Pflege. Gesetzliche Aktualisierungs- und Mängelbeseitigungspflichten werden dadurch weder zeitlich verkürzt noch von einem zusätzlichen Pflegevertrag abhängig gemacht. Zusätzliche Pflegeleistungen richten sich nach ihrer Vereinbarung.
6.3 Soweit der Kunde Updates selbst installieren muss, stellen wir erforderliche Hinweise und geeignete Anleitungen bereit. Bei Verbrauchern entfällt unsere Haftung für einen allein auf ein fehlendes Update zurückzuführenden Produktmangel nur unter den Voraussetzungen des § 327f Abs. 2 BGB. Dazu gehören die Information über das Update und die Folgen einer unterlassenen Installation, eine angemessene Installationsfrist und das Fehlen einer ursächlichen mangelhaften Installationsanleitung. Für Waren mit digitalen Elementen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
6.4 Bei fortlaufend bereitgestellten digitalen Produkten dürfen wir über die Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinausgehende Änderungen vornehmen, wenn ein triftiger Grund besteht: eine Änderung rechtlicher Anforderungen, die Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, eine notwendige Anpassung an geänderte Betriebssysteme oder Schnittstellen Dritter oder eine notwendige technische Anpassung zur Aufrechterhaltung von Interoperabilität oder Belastbarkeit. Die Änderung muss durch den Grund veranlasst und unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen zumutbar sein. Kernfunktionen und der vereinbarte Vertragszweck dürfen nicht ausgehöhlt werden; die bloße Steigerung unserer Wirtschaftlichkeit genügt nicht.
6.5 Solche Änderungen erfolgen ohne zusätzliche Kosten und werden klar und verständlich erläutert. Beeinträchtigen sie den Zugriff oder die Nutzbarkeit mehr als nur unerheblich, informieren wir Verbraucher innerhalb angemessener Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale, Zeitpunkt und Rechte. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information, bei späterer Änderung mit dieser. Dieses Recht entfällt, wenn der unveränderte Zugriff und die unveränderte Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben. § 327r BGB und die daraus folgenden Abwicklungsrechte bleiben unberührt.
6.6 Unternehmer informieren wir über eine mehr als unerhebliche Beeinträchtigung grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher in Textform. Sie können den betroffenen fortlaufenden Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung unentgeltlich zu diesem Zeitpunkt kündigen. Bei zwingenden kurzfristigen Sicherheits- oder Rechtsänderungen informieren wir unverzüglich; in diesem Fall kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Information mit sofortiger Wirkung kündigen. Gesetzliche Mängel- und Beendigungsrechte bleiben bestehen. Diese Klausel erlaubt weder eine einseitige Preisänderung noch die Änderung dieser AGB oder den Entzug einer dauerhaft eingeräumten lokalen Lizenz.
7 Nutzungsrechte
7.1 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung im vereinbarten Umfang. Beschränkungen nach Nutzern, Geräten, gleichzeitigen Zugriffen, Organisationen oder Funktionsumfang gelten nur, wenn sie vereinbart sind. Soweit zur vereinbarten Nutzung erforderlich, umfasst die lokale Lizenz Installation, Laden, Ausführen und Speichern des Programms sowie erforderliche Sicherungskopien. Bei SaaS umfasst das Recht den vereinbarten Zugriff; ein Recht auf Herausgabe oder Installation der serverseitigen Software entsteht dadurch nicht.
7.2 Bei befristeten Lizenzen und SaaS gilt das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zeitraum. Eine gegen Einmalzahlung befristet erworbene Lizenz endet zum ausdrücklich vereinbarten Zeitpunkt ohne automatische Verlängerung, sofern keine andere wirksame Vereinbarung getroffen wurde. Dauerhafte lokale Nutzungsrechte gelten zeitlich unbefristet für die überlassene Software einschließlich der vom Nutzungsrecht erfassten Aktualisierungen. Die Beendigung eines gesonderten Support- oder Pflegevertrags beendet diese Rechte nicht.
7.3 Gesetzlich erlaubte Handlungen, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben gestattet. Das gilt insbesondere für notwendige Sicherungskopien, die Beobachtung, Untersuchung und Erprobung des Programms sowie eine unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässige Dekompilierung. Darüber hinausgehende Vervielfältigung, Vermietung, Unterlizenzierung oder Weitergabe bedarf einer entsprechenden Berechtigung.
7.4 Soweit das Verbreitungsrecht an einer mit Zustimmung des Berechtigten im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachten Programmkopie erschöpft ist, insbesondere bei zeitlich unbefristeter Überlassung gegen eine dem wirtschaftlichen Wert entsprechende Vergütung, bleiben die gesetzlichen Weiterveräußerungsrechte unberührt. Eine danach zulässige Weitergabe bedarf keiner Zustimmung von 1More. Der Veräußerer muss seine eigene Nutzung einstellen und die bei ihm verbliebenen nutzbaren Kopien einschließlich Sicherungskopien unbrauchbar machen. Eine Aufspaltung von Lizenzbeständen ist nur insoweit zulässig, wie die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für SaaS-Zugänge und befristete Lizenzen entsteht durch diese Bestimmung kein zusätzliches Weiterveräußerungsrecht.
7.5 Quellcode, Entwicklungswerkzeuge und Bearbeitungsrechte über die gesetzlich erlaubten Handlungen hinaus werden nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Für Open-Source- und sonstige Drittkomponenten stellen wir die maßgeblichen Lizenzhinweise bereit. Deren Lizenzbedingungen gelten für diese Komponenten; sie beschränken unsere gegenüber dem Kunden bestehenden gesetzlichen Leistungspflichten nicht.
7.6 Für Individualentwicklungen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der auf das betreffende Ergebnis entfallenden Vergütung ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck, soweit keine abweichende Regelung vereinbart ist. Bis dahin gestatten wir die zur Prüfung und Abnahme notwendige Nutzung. Berechtigte gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Ausschließliche Rechte und Rechte zur Weitervermarktung sind gesondert zu vereinbaren. An eingebundenen vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken und Frameworks erhält der Kunde die für die vertragsgemäße Nutzung des Ergebnisses erforderlichen Rechte; Rechte Dritter bleiben zu beachten.
8 Preise und Zahlung
8.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile ausgewiesen; zusätzliche Lieferkosten werden vor Bestellung angegeben. Gegenüber Unternehmern gelten Preise nur dann als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer, wenn sie entsprechend ausgewiesen sind.
8.2 Bei wiederkehrenden Entgelten werden Abrechnungsintervall, Fälligkeit, Mindestlaufzeit und gegebenenfalls nutzungsabhängige Preisbestandteile vor Vertragsschluss vereinbart. Einmalzahlung, Ratenzahlung und Lizenzdauer sind voneinander unabhängig. Ein wiederkehrender Einzug setzt die erforderliche Zahlungsautorisierung voraus.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig; gesetzliche Voraussetzungen der Fälligkeit, insbesondere die Abnahme bei Werkleistungen, bleiben unberührt. Bei ausdrücklich vereinbarter Online-Vorauszahlung wird der ausgewiesene Betrag nach Vertragsschluss fällig. Die angebotenen Zahlungsmittel und gegebenenfalls eingebundenen Zahlungsdienstleister werden im Bestellprozess genannt. Rechnungen werden nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben erteilt.
8.4 Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs setzt einen nicht unerheblichen Rückstand sowie grundsätzlich eine erfolglose angemessene Zahlungsfrist mit Sperrandrohung voraus. Sie muss verhältnismäßig sein und wird nach Wegfall ihres Grundes unverzüglich aufgehoben. Eine berechtigt zurückgehaltene Zahlung begründet keinen Sperrgrund. Vergütungsansprüche während einer Sperre richten sich nach dem Gesetz; ein pauschaler Anspruch unabhängig von der Leistungslage besteht nicht.
8.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung richten sich nach dem Gesetz. Gegenüber Verbrauchern enthalten diese AGB keinen einseitigen Preisanpassungsmechanismus; Änderungen vereinbarter Preise bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung. Für Unternehmer gilt ergänzend Ziffer 8.6.
8.6 Bei fortlaufenden Verträgen mit Unternehmern können wir die wiederkehrenden Entgelte frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten anpassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten, insbesondere für Rechenzentrums- und Cloud-Infrastruktur, Lizenzen Dritter und Personal, nach Vertragsschluss erhöht haben. Eine Erhöhung darf den Kostenanstieg nicht übersteigen und beträgt höchstens 5 Prozent je Anpassung. Kostensenkungen geben wir nach denselben Maßstäben weiter. Wir kündigen eine Erhöhung mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der Gründe an. Der Kunde kann den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Individuell vereinbarte Festpreise bleiben unberührt.
9 Werkleistungen und Abnahme
9.1 Bei Werkleistungen legen die Parteien Leistungsumfang, Abnahmekriterien und gegebenenfalls Projektabschnitte fest. Änderungen des Auftrags einschließlich ihrer Auswirkungen auf Vergütung und Termine bedürfen einer Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.2 Nach Fertigstellung stellen wir das Werk zur Prüfung bereit und fordern zur Abnahme innerhalb einer dem Umfang und der Komplexität angemessenen Frist auf. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Festgestellte Mängel sollen nachvollziehbar beschrieben werden; gesetzliche Mängelrechte werden durch eine unvollständige Beschreibung nicht ausgeschlossen.
9.3 Eine Abnahmefiktion tritt ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein: Nach Fertigstellung und angemessener Fristsetzung hat der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Verbraucher müssen mit der Abnahmeaufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen werden. Bloße Testnutzung, Schweigen ohne diese Voraussetzungen oder produktive Nutzung begründen nach diesen AGB keine zusätzliche Abnahmefiktion.
9.4 Die gesetzlichen Kündigungsrechte bei Werkverträgen, insbesondere §§ 648 und 648a BGB, sowie deren Vergütungsfolgen bleiben unberührt. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten vorrangige Sondervorschriften, insbesondere §§ 327 ff. und § 650 BGB; eine werkvertragliche Einordnung darf diese nicht umgehen.
10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Vertragsbeginn, Bereitstellungszeitraum und eine vereinbarte Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Vertrag. Fehlt bei einem entgeltlichen fortlaufenden Vertrag eine Laufzeitvereinbarung, läuft er auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Befristete Einmallizenzen enden nach Ziffer 7.2; dauerhafte lokale Lizenzen unterliegen keiner ordentlichen Laufzeitkündigung.
10.2 Für Verbraucher beträgt eine vereinbarte anfängliche Bindung bei regelmäßig zu erbringenden Leistungen höchstens zwei Jahre. Ist keine Verlängerung vereinbart, endet ein befristeter Vertrag mit Ablauf der Laufzeit. Ist eine automatische Verlängerung vereinbart, erfolgt sie ausschließlich auf unbestimmte Zeit; der Verbraucher kann anschließend jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Zum Ende der anfänglichen Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist höchstens einen Monat. Kürzere vereinbarte Fristen bleiben maßgeblich.
10.3 Für Unternehmer endet ein befristeter fortlaufender Vertrag mit Ablauf seiner Laufzeit, wenn keine Verlängerung vereinbart ist. Bei vereinbarter automatischer Verlängerung verlängert er sich jeweils um die Dauer der anfänglichen Laufzeit, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Individuell ausgehandelte Abweichungen bleiben möglich. Vorrangige Wechsel- und Beendigungsrechte nach Ziffer 13 werden durch Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen nicht eingeschränkt.
10.4 Test- und Pilotphasen enden mit dem vereinbarten Termin. Sie gehen ohne gesonderte ausdrückliche Bestellung nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Änderungen von Tarifen und Zusatzmodulen werden nach den jeweils vereinbarten Bedingungen wirksam; eine jederzeitige Umstellung wird durch diese AGB nicht zugesagt.
10.5 Beide Parteien können aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen. Soweit erforderlich, gehen eine Abmahnung oder eine angemessene Abhilfefrist voraus. Eine vorübergehende Sperrung bei konkreter erheblicher Gefährdung der Sicherheit oder rechtswidriger Nutzung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. Wir informieren über Grund und voraussichtlichen Umfang, soweit dem keine zwingenden rechtlichen oder Sicherheitsgründe entgegenstehen. Eine Sperrung ersetzt keine Kündigung.
10.6 Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an mail@1more.tech, erklärt werden. Gesetzlich zulässige andere Wege sowie der Kündigungsbutton bleiben unberührt. Soweit § 312k BGB anwendbar ist, stellen wir eine unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche und eine Bestätigungsseite bereit und bestätigen die Erklärung elektronisch. Die gesetzlichen Folgen einer fehlenden oder mangelhaften Bereitstellung bleiben bestehen.
10.7 Mit Vertragsende endet die Berechtigung zur Nutzung befristeter Software und SaaS, vorbehaltlich der für Export und Wechsel erforderlichen Rechte. Die Rückabwicklung und Erstattung vorausgezahlter Entgelte richten sich nach dem Gesetz und dem wirksamen Beendigungsgrund; eine pauschale Nichterstattung findet nicht statt. Entgelte für Zeiträume nach wirksamer Beendigung eines fortlaufenden Vertrags werden anteilig erstattet, soweit keine gesetzlich zulässigen weitergehenden Vergütungsansprüche bestehen. Für einen Wechsel nach Ziffer 13 gilt deren besondere Entgeltregelung.
11 Mängelrechte und Haftung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte gelten insbesondere §§ 327 ff. BGB, bei Waren mit digitalen Elementen insbesondere §§ 475b ff. BGB. Bei fortlaufender Softwareüberlassung bleiben die Pflichten zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands bestehen. Bei dauerhafter Überlassung und bei Werkleistungen richten sich die Rechte nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht verkürzt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 11.4, für Rechtsmängel, die in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehen, sowie soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht, insbesondere nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 445b BGB.
11.2 Der Kunde soll Störungen mit einer zur Prüfung geeigneten Beschreibung melden und uns die gesetzlich vorgesehene Nacherfüllung ermöglichen. Gesetzliche Rechte auf Minderung, Vertragsbeendigung, Rücktritt, Selbstvornahme, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz werden hierdurch nicht eingeschränkt. Bei Verbrauchern wird keine zusätzliche Ausschlussfrist für Mängelanzeigen eingeführt. § 377 HGB gilt nur, wenn seine gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; eine starre siebentägige Rügefrist gilt nicht.
11.3 Eine Fehlbedienung, ein kundenseitiger Eingriff oder eine ungeeignete Umgebung schließt Mängelrechte nur aus, soweit die konkrete Störung darauf beruht und nach dem Gesetz keine von uns zu verantwortende Vertragswidrigkeit vorliegt. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unverändert.
11.4 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden Haftungsvorschriften. Dies gilt auch für das entsprechende Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ziffer 11.4 bleibt unberührt. Gegenüber Verbrauchern besteht keine zusätzliche summenmäßige Begrenzung. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach den Sätzen 1 und 2 je Schadensfall auf das Doppelte der für die zwölf Monate vor dem Schadensereignis vereinbarten Vergütung, bei Projektverträgen das Doppelte des Auftragswerts, mindestens jedoch auf 250.000 Euro, begrenzt.
11.6 Bei Datenverlust gelten dieselben Haftungsmaßstäbe. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden, einschließlich der Verletzung einer ihm zumutbaren Datensicherungsobliegenheit, wird ausschließlich nach § 254 BGB berücksichtigt. Von uns geschuldete Sicherungsmaßnahmen dürfen nicht auf den Kunden verlagert werden. Eine vollständige kundenseitige Sicherung unserer SaaS-Infrastruktur wird nicht vorausgesetzt.
11.7 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Sie schränken weder gesetzliche Mängelrechte außerhalb von Schadensersatzansprüchen noch zwingende Ansprüche nach der DSGVO ein.
12 Kundendaten und Datenschutz
12.1 Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten bleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. Der Kunde räumt uns nur die Rechte ein, die zur vereinbarten Verarbeitung, Speicherung, Sicherung, Übermittlung und Bereitstellung erforderlich sind. Diese AGB begründen kein allgemeines Eigentum an Daten und keine Erlaubnis zu Werbung, Weiterverkauf oder eigenständigem KI-Training mit Kundeninhalten.
12.2 Jede Partei erfüllt die für ihre Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden gesetzlichen Pflichten. Informationen über unsere eigenen Verarbeitungen erteilen wir in den gesondert bereitgestellten Datenschutzhinweisen. Diese AGB ersetzen weder eine Rechtsgrundlage noch eine erforderliche Einwilligung. Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen wir vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO einschließlich der erforderlichen Regelungen zu Sicherheit, Unterauftragnehmern, Unterstützung und Löschung.
12.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sowie andere besonders schutzbedürftige Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn die vereinbarte Leistung dafür vorgesehen ist und die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen bestehen. Der Kunde ist im Rahmen seines Verantwortungsbereichs für die Rechtmäßigkeit der Eingabe und Weitergabe seiner Inhalte verantwortlich. Unternehmer stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihnen zu vertretenden rechtswidrigen Bereitstellung, Eingabe oder Nutzung von Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennen sie nicht ohne seine Zustimmung an und stimmen die Verteidigung mit ihm ab. Im Übrigen richten sich Schadensersatz- und Freistellungsansprüche nach dem Gesetz; eine verschuldensunabhängige Freistellung wird nicht vereinbart.
12.4 Bei lokal betriebener Software verantwortet der Kunde angemessene Sicherungen seiner Daten und Infrastruktur. Bei SaaS treffen wir die für die vertragsgemäße Leistung erforderlichen angemessenen Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. Konkrete Sicherungsintervalle, Aufbewahrungszeiten und Wiederherstellungsziele ergeben sich aus einer entsprechenden Vereinbarung. Der Kunde nutzt ihm verfügbare Exportmöglichkeiten in zumutbarem Umfang für eigene Aufbewahrungszwecke; dies ersetzt keine von uns geschuldete Sicherung.
12.5 Bei SaaS ermöglichen wir die Herausgabe der vom Kunden bereitgestellten und der durch seine Nutzung entstandenen, ihm zuordenbaren Inhalte in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Gesetzliche Beschränkungen und Rechte anderer Personen sind zu berücksichtigen. Nach gewöhnlichem Vertragsende halten wir diese Inhalte für 30 Kalendertage zum Abruf bereit, sofern nicht der Kunde rechtmäßig eine frühere Löschung verlangt oder eine längere Frist vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir weisen vor Ablauf auf den bevorstehenden Abrufschluss hin. Für gesetzliche Wechselverfahren gilt vorrangig Ziffer 13; für Verbraucher bleiben insbesondere §§ 327o und 327p BGB maßgeblich.
12.6 Gesetzlich geschuldete Herausgabe und Unterstützung berechnen wir nicht gesondert, soweit das Gesetz Kostenfreiheit verlangt. Andere zusätzliche Unterstützungsleistungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung über Umfang und Preis. Nach Ablauf der zulässigen Abruffrist löschen wir die Kundeninhalte nach Maßgabe des Vertrags und der Datenschutzvorgaben. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden nur für den jeweiligen Aufbewahrungszweck gespeichert und danach gelöscht. Das Löschverfahren einschließlich Sicherungskopien ist im jeweiligen Datenschutz- und Löschkonzept festzulegen.
13 Anbieterwechsel bei Datenverarbeitungsdiensten
13.1 Diese Ziffer gilt für SaaS und andere vereinbarte Dienste, die Datenverarbeitungsdienste im Sinne von Art. 2 Nr. 8 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) sind, soweit Kapitel VI anwendbar ist. Sie gilt für Unternehmer und Verbraucher. Entgegenstehende Mindestlaufzeiten oder allgemeine Kündigungsregeln dieser AGB treten hinter die zwingenden Wechselrechte zurück. Rein lokal überlassene Software fällt nicht allein wegen ihrer Downloadbereitstellung unter diese Regelung.
13.2 Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter eines Dienstes gleicher Art oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur verlangen. Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate ab Zugang des Verlangens; kürzere vereinbarte oder gesetzliche Fristen bleiben maßgeblich. Alternativ kann der Kunde die Beendigung mit Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangen. Der Kunde kann uns nach Ablauf der Ankündigungsfrist mitteilen, dass er eine oder mehrere der genannten Maßnahmen durchführen möchte; bei einem Anbieterwechsel teilt er die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter mit.
13.3 Nach Ablauf der Ankündigungsfrist ermöglichen wir den Wechsel unverzüglich innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen. Wir unterstützen die Ausstiegsstrategie des Kunden durch alle einschlägigen Informationen und leisten angemessene Unterstützung. Wir handeln mit der gebotenen Sorgfalt zur Aufrechterhaltung der Geschäftskontinuität, setzen die vertraglichen Leistungen während des Übergangs fort und gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau. Das hohe Sicherheitsniveau gilt insbesondere auch für Übertragung und Datenabruf. Bekannte Risiken für die Kontinuität teilen wir mit. Beide Parteien arbeiten nach Treu und Glauben mit den beteiligten Anbietern zusammen. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen für seine Zwecke geeigneteren Zeitraum verlängern.
13.4 Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, unterrichten wir den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens, begründen die technische Undurchführbarkeit und nennen einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Währenddessen bleiben die Kontinuitäts- und Unterstützungspflichten bestehen. Eine bloß wirtschaftlich günstigere oder bequemere Abwicklung rechtfertigt keine Verlängerung.
13.5 Der Vertrag gilt nach erfolgreichem Wechsel als beendet; wir unterrichten den Kunden darüber. Verlangt der Kunde statt eines Wechsels die Löschung, endet der Vertrag nach Ablauf der maßgeblichen Ankündigungsfrist. Nach Ende des Übergangszeitraums besteht ein Datenabrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen. Nach dessen Ablauf oder einem vereinbarten späteren Zeitpunkt löschen wir bei erfolgreich vollzogenem Wechsel die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten werden gesondert berücksichtigt und berechtigen nicht zur weiteren Nutzung für andere Zwecke.
13.6 Exportierbar sind insbesondere die durch die Nutzung des Dienstes eingegebenen oder erzeugten Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, soweit sie unter die gesetzliche Definition fallen, sowie die übertragbaren digitalen Vermögenswerte. Die dienstbezogene Wechselanlage enthält vor Vertragsschluss eine vollständige Liste der übertragbaren Kategorien und eine vollständige Liste zulässiger ausgenommener interner Datenkategorien. Geschäftsgeheimnisse und Rechte des geistigen Eigentums rechtfertigen nur die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen und dürfen den Wechsel nicht behindern oder verzögern. Diese Klausel begründet keinen Anspruch auf Herausgabe unserer serverseitigen Software oder auf Entwicklung neuer Technologien.
13.7 Die Wechselanlage beschreibt Verfahren, verfügbare Formate, Schnittstellen, Beschränkungen und den Verweis auf das aktuelle Onlineverzeichnis der Datenstrukturen, Formate, Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen. Wir stellen die gesetzlich geschuldeten offenen Schnittstellen und Exportmöglichkeiten bereit. Für SaaS richtet sich die technische Unterstützung insbesondere nach Art. 30 Abs. 2 bis 5 Data Act; eine identische Funktionsweise beim Zielanbieter wird nicht pauschal zugesagt. Gesetzliche Anforderungen an funktionale Äquivalenz bei anderen Dienstarten bleiben unberührt.
13.8 Für Dienste ohne Ausnahme nach Ziffer 13.9 verzichten wir bereits mit dieser Fassung auf gesonderte Wechselentgelte einschließlich Datenübertragungsentgelten für den gesetzlichen Wechselumfang. Standardentgelte für tatsächlich weiter erbrachte Dienste bleiben bis zur Beendigung geschuldet. Gegenüber Verbrauchern wird für den Wechsel keine Entschädigung für eine verbleibende Mindestlaufzeit verlangt. Beendet ein Unternehmer einen Vertrag mit vereinbarter Mindestlaufzeit durch einen Wechsel vor deren Ablauf, schuldet er eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung nur, soweit sie im Vertrag ausdrücklich und der Höhe nach bestimmt vor Vertragsschluss vereinbart wurde; sie darf die bis zum Ende der Mindestlaufzeit ausstehenden Entgelte abzüglich ersparter Aufwendungen nicht übersteigen. Ist ein Preisnachlass ausdrücklich für die Mindestlaufzeit gewährt worden, kann die Vereinbarung stattdessen eine anteilige Nachberechnung dieses Nachlasses vorsehen. Fehlt eine solche Vereinbarung, wird keine Entschädigung geschuldet. Freiwillig bestellte Zusatzleistungen außerhalb des gesetzlichen Wechselumfangs werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Preisvereinbarung berechnet und sind keine Voraussetzung für die Ausübung des Wechselrechts.
13.9 Für ausschließlich kundenspezifische, nicht im größeren kommerziellen Maßstab über den Dienstleistungskatalog angebotene Dienste gelten nur die begrenzten Ausnahmen des Art. 31 Abs. 1 Data Act, sofern dessen tatsächliche Voraussetzungen vorliegen. Ausgenommen sind danach Art. 23 Buchstabe d, Art. 29 sowie Art. 30 Abs. 1 und 3; insbesondere entfallen die Vertrags- und Wechselpflichten aus Art. 25 nicht insgesamt. Für zeitlich begrenzte, nicht für den Produktivbetrieb bestimmte Test- und Bewertungsfassungen kann Art. 31 Abs. 2 greifen. Die Bezeichnung „Pilot“, eine bloße Konfiguration oder ein kostenloser Vollzugang genügt dafür nicht. Wir informieren vor Vertragsschluss konkret über die tatsächlich anwendbare Ausnahme und die entfallenden Pflichten. Entgelte bei ausgenommenen kundenspezifischen Diensten bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung; aus dieser Klausel entsteht kein Entgeltanspruch.
14 KI Funktionen
14.1 Diese Regelungen gelten nur für ausdrücklich vereinbarte KI-Funktionen. Zweck, wesentliche Grenzen, eingesetzte externe Dienste und gegebenenfalls erforderliche menschliche Kontrolle werden für die betreffende Leistung beschrieben. KI-Ausgaben können unzutreffend oder unvollständig sein. Der Kunde prüft sie vor ihrer Verwendung entsprechend dem Verwendungszweck und dem erkennbaren Risiko. Die geschuldete Beschaffenheit der KI-Funktion ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung; die dort beschriebenen Grenzen, insbesondere die Möglichkeit unzutreffender oder unvollständiger Ausgaben, sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur nach Maßgabe von Ziffer 2.5. Unsere Verantwortung für eine Funktion, die nicht der Leistungsbeschreibung entspricht, bleibt unberührt.
14.2 Die AGB räumen uns keine eigenständige Berechtigung ein, Kundeninhalte zum Training allgemein verwendbarer Modelle zu nutzen. Eine solche Nutzung bedarf einer gesonderten, rechtlich zulässigen Grundlage und transparenter Information; diese können nicht durch einen pauschalen AGB-Hinweis ersetzt werden. Tatsächliche Datenflüsse, Speicherungen und etwaige Trainingsnutzungen eingebundener Anbieter sind vor Einsatz der jeweiligen Funktion offenzulegen und vertraglich zu klären.
14.3 Soweit uns Rechte an Ausgaben zustehen und übertragbar sind, räumen wir dem Kunden ein einfaches Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck ein. Ein Urheberrechtsschutz, Ausschließlichkeit oder eine Einzigartigkeit der Ausgaben wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zugesagt. Gesetzliche Rechtsmängelansprüche bleiben unberührt.
14.4 Jede Partei erfüllt die ihr nach ihrer tatsächlichen Rolle zugewiesenen Pflichten aus der EU-KI-Verordnung und sonstigem Recht. Dazu zählen gegebenenfalls Transparenz-, Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Aufsichtspflichten. Eigene Anbieterpflichten von 1More werden nicht auf den Kunden übertragen. Ein Einsatz außerhalb des vereinbarten Zwecks, insbesondere in einem gesondert regulierten Hochrisikobereich, erfordert eine vorherige Prüfung und entsprechende Vereinbarung. Gesetzlich verbotene Nutzungen werden auch durch eine solche Vereinbarung nicht erlaubt.
15 Hardware
15.1 Hardware ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestellt wurde. Für Beschaffenheit, Lieferung, Installation und gegebenenfalls digitale Bestandteile gelten die Vereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. Verbraucherschützende Pflichten für Waren mit digitalen Elementen einschließlich erforderlicher Updates bleiben unberührt.
15.2 Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Gefahrübergang richtet sich nach dem Gesetz, bei Verbrauchern insbesondere nach § 475 Abs. 2 BGB. Eine Versandgefahr wird Verbrauchern nicht entgegen den gesetzlichen Vorgaben auferlegt.
15.3 Vermietete Hardware bleibt unser Eigentum und ist nach Vertragsende zurückzugeben. Vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar. Haftung für Beschädigung oder Verlust richtet sich nach dem Gesetz. Eine Kaution oder besondere Rücksendekosten werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung geschuldet.
16 Vertraulichkeit
16.1 Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Sie geben sie nur an zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen weiter, die sie dafür benötigen. Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und drei Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen bestehen.
16.2 Ausgenommen sind Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt sind oder werden, bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt oder von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden. Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorher informiert. Rechtmäßige Meldungen von Rechtsverstößen und geschützte Offenlegungen werden nicht beschränkt.
16.3 Eine Verwendung von Namen, Marken oder Logos des Kunden als öffentliche Referenz bedarf einer gesonderten Zustimmung.
17 Verbraucherwiderruf
17.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Maßgabe des Gesetzes ein Widerrufsrecht zu. Die jeweils einschlägige gesonderte Belehrung und das Musterformular werden vor Vertragsschluss und mit der Vertragsbestätigung bereitgestellt. Teil B enthält hierfür getrennte Texte für digitale Inhalte, Dienstleistungen einschließlich digitaler Dienstleistungen sowie Warenlieferungen.
17.2 Bei entgeltlichen digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig nur, wenn die Leistung begonnen hat, der Verbraucher vorher ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und seine Kenntnis vom dadurch eintretenden Erlöschen bestätigt hat und ihm die Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt wurde. Bei entgeltlichen Dienstleistungen setzt das vorzeitige Erlöschen die vollständige Erbringung sowie die erforderliche vorherige ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung voraus. Der bloße Beginn eines SaaS-Abonnements genügt nicht. Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gelten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an den dauerhaften Datenträger.
17.3 Bei Verträgen ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Preises gelten die jeweiligen gesetzlichen Erlöschensregeln. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine gesondert erforderliche Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn. Ein Widerruf kann durch jede gesetzlich zulässige eindeutige Erklärung erfolgen; das Musterformular ist nicht verpflichtend.
17.4 Für über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossene Fernabsatzverträge stellen wir während der laufenden Widerrufsfrist die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB bereit. Nach Abgabe über die Bestätigungsfunktion übermitteln wir unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit Inhalt, Datum und Uhrzeit. Andere gesetzlich zulässige Widerrufswege bleiben bestehen.
18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird, der nach den anwendbaren kollisionsrechtlichen Regeln besteht.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertrag das für unseren Sitz zuständige Gericht vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Für Verbraucher wird kein abweichender Gerichtsstand vereinbart.
18.3 Eine Vertragsübernahme bedarf der erforderlichen Zustimmung der anderen Partei. Gesetzliche Abtretungsrechte, insbesondere § 354a HGB, die gesetzlichen Grenzen von Abtretungsverboten und zulässige Softwareweiterveräußerungen nach Ziffer 7.4 bleiben unberührt.
18.4 Geänderte AGB gelten für neue Verträge nach wirksamer Einbeziehung. Für bestehende Verträge bedarf eine Änderung einer wirksamen Änderungsvereinbarung; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ziffer 6 betrifft ausschließlich die dort geregelten Leistungsänderungen und erlaubt keine allgemeine Änderung des Vertragswerks.
18.5 Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich nächstkommende zulässige Regelung ersetzt.
18.6 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Teil B Widerrufsbelehrungen und Formular
Für Verbraucher ist die zur tatsächlich bestellten Leistung passende Belehrung maßgeblich. B1 betrifft digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger, insbesondere Downloads. B2 betrifft Dienstleistungen einschließlich SaaS als digitaler Dienstleistung. B3 betrifft den dort bezeichneten Warenkauf.
B1 Digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (1More UG (haftungsbeschränkt), Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, Telefon +49 30 991910724, E-Mail mail@1more.tech) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online auf der Online-Benutzeroberfläche, auf der Sie den Vertrag geschlossen haben, über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ergänzende Information zu digitalen Inhalten
Für die Bereitstellung digitaler Inhalte ohne körperlichen Datenträger schulden Sie im Fall eines Widerrufs keinen Wertersatz. Bei einem Vertrag mit Zahlungspflicht erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist nur, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen mit Leistungsbeginn bestätigt haben und wir Ihnen die gesetzlich erforderliche Bestätigung nach § 312f BGB bereitgestellt haben. Bei einem Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung eines Preises erlischt es nach Maßgabe des Gesetzes mit Beginn der Vertragserfüllung.
B2 Dienstleistungen einschließlich SaaS
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (1More UG (haftungsbeschränkt), Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, Telefon +49 30 991910724, E-Mail mail@1more.tech) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online auf der Online-Benutzeroberfläche, auf der Sie den Vertrag geschlossen haben, über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ergänzende Information zu Dienstleistungen
Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erst bei vollständiger Erbringung, wenn Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Die bloße Freischaltung eines laufenden SaaS-Abos genügt nicht. Bei Verträgen ohne Zahlungspflicht erlischt das Recht nach Maßgabe des Gesetzes bei vollständiger Erbringung.
Wertersatz setzt insbesondere eine ordnungsgemäße Information und Ihr ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Beginn voraus; bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen.
B3 Warenlieferung
Diese Fassung betrifft den Kauf einer Ware oder gemeinsam gelieferter Waren, die gewöhnlich mit der Post zurückgesandt werden können.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (1More UG (haftungsbeschränkt), Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, Telefon +49 30 991910724, E-Mail mail@1more.tech) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online auf der Online-Benutzeroberfläche, auf der Sie den Vertrag geschlossen haben, über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
B4 Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An 1More UG (haftungsbeschränkt), Kienberger Allee 4, 12529 Schönefeld, E-Mail mail@1more.tech
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bezeichnung der Waren oder Dienstleistung
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.